„No-Show“-Gebühr: zweiseitiges Aufregungspotenzial, AUI Mai 2024

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Die Klagen seitens gastronomischer Betriebe über Gäste, die einen Tisch reservieren oder gar ganze Menüs vorbestellen und dann nicht erscheinen – die sogenannten „No-Shows“ – mehren sich in letzter Zeit deutlich. Seitens der Gastronomie verstärkt sich der Trend, den durch das Nichterscheinen zugefügten Verlust zu kompensieren. Entweder werden nach dem Fernbleiben No-Show-Gebühren erhoben oder es ist vorbeugend bei der Reservierung ähnlich einem „Pfand“ eine bestimmte Summe zu hinterlegen, die bei Erscheinen angerechnet wird, ansonsten verfällt. Für beide Versionen bedarf es für eine Reservierung die Hinterlegung einer Kreditkarte – bei Hotelbuchungen inzwischen seit Jahrzehnten geübte Praxis.

Der Intensität des Aufregungspotenzials auf gastronomischer Seite steht gleiches auf der Gästeseite mit lautstarker Empörung über solches Vorgehen, teils Abzocke genannt, kaum nach. So werden Fragen nach dem „Dürfen“ und „rechtlichen Grundlagen“ vielfach diskutiert, tragen jedoch nichts zur Entspannung der Lage bei. Statt dass Gäste auf eventuelles Recht pochen oder anwendbare Gesetze suchen, um einer solchen „Strafe“ zu entgehen, ist es hilfreicher, wenn sie sich in die Lage eines gastronomischen Betriebes hineindenken.

Eine Reservierung setzt unter anderem Prozesse wie Einkauf und Personalplanung in Gang. Außerdem kann sie bewirken, dass Gäste, etwa spontan Erschienene, weggeschickt werden, weil alles (vermeintlich) ausgebucht ist. Je kleiner ein Restaurant, je exquisiter die Küche ist – nur Frischeprodukte – und je weniger Laufkundschaft es gibt, umso eher steigt der Verdienstausfall, wenn Gäste ohne Stornierung oder mit sehr kurzfristiger Absage fernbleiben. Den Aspekt der damit verbundenen Lebensmittelverschwendung durch notwendige Entsorgung hier mal ganz unbeachtet gelassen, sollte also klar sein: Wer wertschätzendes Verhalten praktizieren will, wird grundsätzlich kein „No-Show“ und storniert kurzfristig lediglich, wenn es sich um einen Notfall wie plötzliche Krankheit handelt. Außerdem ist es für rücksichtsvolle Menschen tabu, in mehreren Restaurants gleichzeitig einen Tisch zu bestellen, um dann spontan entscheiden zu können, in welche kulinarische Richtung der Ausflug gehen soll.

Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Mai 2024

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