„Frohes Fest!“ – gibt es einen Stichtag für Weihnachtswünsche?, AUI Dezember 2019

Weihnachtsgebäck ab September in den Kaufhausregalen, Weihnachtsdeko ab Anfang November in Geschäften und Städten, Weihnachtsmärkte eröffnen längst vor dem ersten Advent – da wundert es nicht, dass oft die Frage auftaucht: „Ab wann sind denn Wünsche für ein frohes Weihnachtsfest angebracht?“

Einen Stichtag kann es selbstverständlich dafür nicht geben. Der Grund: Wie alle modernen Umgangsformen wird auch dieses Thema situationsgerecht entschieden. Im Allgemeinen bietet es sich an, unter Bekannten mit solchen Wünschen um den ersten Advent herum zu beginnen, wenn ein weiterer Kontakt – sei er persönlich oder schriftlich – vor Weihnachten relativ sicher ausgeschlossen werden kann. In speziellen Fällen können sie auch bereits eher angebracht sein. Ein Beispiel für Mündliches: Ein Seminar innerhalb einer kontinuierlichen Weiterbildung findet Mitte November statt, das nächste ist für das kommende Jahr angesetzt. Dann ist es kein Fauxpas, wenn bereits zu dem früheren Zeitpunkt gute Wünsche ausgetauscht werden, die sich auch auf den Jahreswechsel mitbeziehen können.

Im schriftlichen Bereich, etwa zwischen Menschen, die in mehr oder weniger kontinuierlichem E-Mail-Austausch stehen, gilt das Gleiche. Allerdings mit dieser Einschränkung: Werden zum Beispiel seitens einer Firma kurz vor Weihnachten an die Kundschaft Jahresendgrüße verschickt, sind „Doppelungen“ im vorangehenden E-Mail-Verkehr während der Adventszeit überflüssig. Was sich dann anbietet: Gute Wünsche für eine schöne Vorweihnachtszeit oder zum kommenden Advents-Sonntag anzubringen. Solche eignen sich mündlich ebenso von Anfang Dezember bis zum vierten Advent.

Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Dezember 2019

Hinweis: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf der Datenschutzseite.