Mit Kindern im Restaurant – zwischen Dressur und Laisser-faire, AUI September 2019

Ob ein „Kinder-Verbot“ in einem Restaurant als gut oder schlecht, als Zeichen eines kinderfeindlichen Deutschlands oder etwa als Diskriminierung wahrgenommen wird, hängt vom Empfinden jeder einzelnen Person ab. Doch Fakt eins ist: Oft fühlen sich Erwachsene im Restaurant vom Verhalten anwesender Kinder gestört. Fakt zwei: Es gibt Erziehende, die so tun, als ginge sie das Verhalten ihrer Sprösslinge überhaupt nichts an. Ob diese andere Anwesende beim Essen stören, mit Schuhen über Stühle und Bänke klettern, laut kreischend im Lokal Fangen spielen, gefährliche Situationen heraufbeschwören, indem sie den Servicekräften vor oder um die Füße laufen oder sonst wie den Erholungs- und Genusseffekt der weiteren Gäste stören – eine Reaktion der zuständigen Erwachsenen bleibt aus. Laisser-faire in Reinkultur. Sich dann Abhilfe zu wünschen, ist mehr als legitim. Der empfehlenswerteste Weg: Bitten Sie in einem solchen Fall eine für das Restaurant verantwortliche Person, den die „Rangen“ begleitenden „Großen“ den Wunsch anderer Gäste zu überbringen, bestimmte aktuelle Missstände abzustellen.

Um solche unliebsamen Situationen möglichst von Anfang an zu vermeiden, bietet es sich für Erziehende an, einen Restaurant-Besuch mit Kindern sorgfältig zu planen. Dazu gehört, deren altersgemäßen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Etwa, mit ihnen ein Gourmet- oder Sternerestaurant erst dann aufzusuchen, wenn sichergestellt ist, sie mit den dort herrschenden Gepflogenheiten nicht zu überfordern. Es zählt ebenfalls dazu, den Nachwuchs bereits zu Hause – und zwar langfristig – mit dem Umgang von Besteck und anderen Tischsitten vertraut zu machen. Wer erst drei Tage vor dem ersten Ausflug in die Gastronomie anfängt, das zu üben, wird es schwerlich praktizieren können.

In jedem Restaurant, auch in „einfacheren Lokalen“ ist es sehr schwierig, damit umzugehen, wenn Kinder es nicht gelernt haben, sich angemessen zu verhalten. Und das nicht nur für die dort Tätigen, sondern auch für die Gäste. Deren Empfindlichkeit ist naturgegeben sehr unterschiedlich. Ab welchem Verhalten von Kindern diese als Überempfindlichkeit zu bezeichnen ist, kann nicht bestimmt werden. Grundsätzlich wäre es gut, sich Folgendes vor Augen zu führen: Wie begrüßenswert es ist, dass Familien gemeinsame Mahlzeiten einnehmen und Kinder überhaupt die Chance haben, auch außerhalb der eigenen vier Wände soziales Miteinander zu erleben sowie gute Tischsitten nicht nur zu Hause zu lernen und zu praktizieren. Auch von denjenigen, die ohne Kinder essen gehen, kann ein klein wenig „Aushalten“ erbeten werden.

Damit sich solches in erträglichen Grenzen hält, ist es von Erziehenden umsichtig, auch das „Stillsitz-Potenzial“ ihrer Sprösslinge realistisch zu beurteilen. Dieses durch „Befehl“ zu verlängern, ist einer „Dressur“ nahe. Bietet ein Restaurant weder die Option, während Wartezeiten draußen spielen zu können noch eine Spielecke, empfiehlt es sich, den Kleinen vorher die Möglichkeit zu geben, sich mit Bewegung richtig „auszupowern“. Auch das Mitnehmen von – stummem! – Beschäftigungsmaterial kann wohltuend sein. Das gilt selbst dann, wenn sich Lokale als besonders kinderfreundlich anpreisen. Auch diese sollten nicht als „rechtsfreier Raum“ betrachtet werden, in dem alle Spielregeln des rücksichtsvollen Umgangs miteinander außer Kraft gesetzt wären.

Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), September 2019

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